AGB

Vereinsrabatt

Diese Rabatte gelten nur für meine reine Druckarbeiten exkl. Fixkosten wie Schablone, Filme, Verbrauchsmaterialien, oder bei mir bestellte Textilien.

 

Urheberrechte

Für Reproduktionen von geschützten Logos mit angelieferten Vorlagen, muss ich zwingend eine Einverständniserklärung vom Eigentümer des Logos mit Datum und Unterschrift haben, evtl. muss dies sogar noch telefonisch abgeklärt sein. Wenn dies nicht möglich ist wird dies nicht bearbeitet.

 

Bearbeitung des Auftrages

Je nach Aufwand der Daten- und Druckvorstufenvorbereitung und die Grösse der Druckauflage kann der Termin der Fertigstellung länger oder kürzer sein. in der Regel beträgt die Lieferfrist ca. 10- 15 Arbeitstage ab korrekten Daten und erhaltener Ware.

Liefertermine seitens Naccio Design können nur dann eingehalten werden, wenn die Ware sowie auch die Druckdaten gemäss Offerte mit dem Kunden vereinbart wurden, Termingerecht angeliefert wurden. Falls dies nicht rechtzeitig eintrifft, wird keine Garantie für eine Termingerechte Auslieferung gewährleistet.

Express Bestellungen für Textilien und Bedruckungen werden auch mit EXPRESS Zuschlägen verrechnet.

 

Reklamationen

Beanstandungen können innert 5 Tagen nach Erhalt berücksichtigt werden.

 

Druckausschüsse

Es ist sinnvoll immer 1-3 zusätzliche Textilien zur effektiven Druckauflage dazu zu bestellen, da es mal vorkommen kann das es „schmiert“ also einen Ausschuss gibt, wie man das in der Druckbranche nennt.

 

Angelieferte Materialien

Wenn Sie ihre eigenen Materialien bringen, müssen wir dies gemeinsam miteinander anschauen. Ausschüsse gehen hier zu Lasten des Kunden, eine Ersatzpflicht bei allfälligen Schäden wird meinerseits abgelehnt.

 

Zahlungskonditionen

  • Die Bezahlung erfolgt durch eine QR- Rechnung und ist innert 10 Tagen zu bezahlen.
  • Bei Grossaufträgen wird eine Vorauskasse von 50% verlangt, den Restbetrag wird nach erhalt der Bedruckten Ware verrechnet.
  • Bei Neukunden wird eine Vorauskasse von 100% verlangt.
  • Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der bestellten Ware, auch wenn diese durch den Auftrag an Dritte geliefert wird.
  • Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsterminen, schuldet der Käufer ohne eine spezielle Mahnung durch den Lieferanten, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, Verzugszinsen in der Höhe der gerade aktuellen Kontokorrentzinsen der Schweizer Grossbanken.
  • Das fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung gegenüber dem Lieferanten berechtigt nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.
  • Bei Zahlungsverzug eines vorherigen Auftrag, wird ein weiterer Auftrag des gleichen Kunden erst nach Zahlungseingang des ersten Auftrages angenommen.
  • Allfällige gegenseitige Geschäfte können nicht als Gegengeschäft abgerechnet werden, sondern müssen alle separat verrechnet werden.

Haftung

Es wird keine Haftung für’s nicht einhalten der Waschhinweise übernommen. Für Ware die nicht 4 Wochen nach Produktionsende abgeholt wird, kann keine Haftung mehr übernommen werden.